ENEV & ENERGIEAUSWEIS

Bei JURA-HOLZBAU erhalten Sie selbstverständlich den Energieausweis nach Fertigstellung Ihres Neubaus automatisch dazu. Außerdem sind die energetische Baubegleitung
inkl. Blower-Door-Test durch einen Sachverständigen bei JURA-HOLZBAU als Standard-Leistung inbegriffen.

EnEV

Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) trat im Jahr 2002 in Kraft. In ihr werden für Bauherren bautechnische Anforderungen zur Energieeffizienz von Gebäudehülle und Gebäudetechnik an Neubauten und sanierten Gebäuden festgeschrieben. Ab 2014 bis heute ist die „EnEV 2014“ bei Einreichung eines Bauantrages verpflichtend.

Zweck der EnEV 2014
  • sie setzt die europäischen Richtlinien um, welche fordern, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude errichtet werden
  • sie zielt darauf ab, in Gebäuden Energie einzusparen, die wir zum Heizen, Lüften, Wassererwärmung, Kühlen und Beleuchten benötigen
  • sie soll zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 beitragen

Ab 2016 Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten
  • die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25% verschärft
  • Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um 20% verbessert werden
  • Entfall der Förderung für KfW-Effizienzhaus 70, dafür Einführung des KfW-Effizienzhaus 40 Plus

 


 


Energieausweis

Seit 2008 ist gesetzlich vorgeschrieben, das der Bauherr sicherzustellen hat, dass ihm ein Fachmann einen gültigen Energieausweis nach EvEV auf den Grundlagen seines fertig errichteten Neubaus ausstellt. Bauherren bekommen durch diesen wichtige Informationen über den energetischen Standard ihres Neubaus.

Ausweis-Darstellung

Der Fachmann stellt den Energieausweis nach den Mustervorlagen der EnEV aus, d.h. die Inhalte und die Darstellung sind vorgegeben.

Nachweis für die Baubehörde

Der Bauherr muss den Energieausweis den Baubehörden vorlegen, wenn diese ihn verlangen. Er weißt damit nach, dass sein fertig errichtetes Gebäude die Anforderungen der EnEV erfüllt.

bei Verkauf / Vermietung

Verkauft / vermietet der Bauherr das Gebäude muss er den potenziellen Käufer / Vermieter den Energieausweis spätestens bei Besichtigung vorlegen. In Immobilienanzeigen müssen bereits bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis veröffentlicht werden.